Änderung der Richtlinie zur Abgasuntersuchung zum 1.Juli 2017

Wahrscheinlich wird aus für uns nicht nachvollziehbarem Grund das Entfallen der Endrohrmessung für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.2006 gestrichen. Das bedeutet die bisher angewendete Diagnose der Motorelektronik ist nicht mehr ausreichend. Es muss eine Messung des CO- Gehalts im Abgas bei Leerlauf und erhöhter Drehzahl bei Benzinmotoren durchgeführt werden. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ist mit einer Beschleunigungsprüfung bis zur Abregeldrehzahl die Trübung des Abgases zu messen.

Wir empfehlen daher unseren Kunden, die Halter von Fahrzeugen ab Erstzulassung 01.01.2006 und deren Hauptuntersuchung im Juli oder August 2017 fällig ist, diese auf den Monat Juni vorzuziehen.

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