Camping (Gas)

gas

Prüfung von Flüssiggasanlagen für Freizeitmobile

DVGW –Arbeitsblatt G 607

 

In Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zu Wohn – und Aufenthaltszwecken dienen, ist eine Flüssiggasanlage zum Betrieb von Heizung, Koch – und Kühlgeräten vorhanden. Diese Anlage muss im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren auf Dichtheit und ordnungsgemäße Funktion durch einen Sachkundigen überprüft werden.

Diesen Service bieten wir Ihnen an.

Für Wohnmobile (Kraftfahrzeuge) ist eine gültiger Nachweis der Gasprüfung bzw. eine Überprüfung der Flüssiggasanlage mit positivem Ergebnis im Rahmen der Hauptuntersuchung die Voraussetzung für Erlangung der amtlichen Prüfplakette.