Endrohrmessung für alle Fahrzeuge ab 1.1.2018

Einführung der Endrohrmessung für alle Fahrzeuge ab dem 01.01.2018

 

Ab dem 01. Januar 2018 wird wieder bei allen Fahrzeugen   bei der UMA (Untersuchung des Motor-/Abgasmanagements)  die Messung des Schadstoffausstoßes am Endrohr Pflicht.

Bisher war für die Kraftfahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.2006 eine Diagnose über OBD-Schnittstelle ausreichend. Wurden alle abgasrelevanten Codes fehlerfrei ausgelesen, galt die Untersuchung der Abgase als bestanden.

Der Gesetzgeber begründet die neue Änderung so, dass auch bei diesen Fahrzeugen Defekte und Manipulationen  (insbesondere am Partikelfilter) an der Abgasanlage durch die  Endrohrmessung erkannt werden sollen.

Der Mehraufwand wird  auch zu einer Preisveränderung führen

Bundesweit wird je nach Region mit einem Mehraufwand bis zu 12 € gerechnet.

Für die Kraftfahrzeuge bis Erstzulassung 31.12.2005 wird sich nichts ändern.

 

Wir empfehlen allen Fahrzeughaltern,  bei denen die HU-Fälligkeit ihrer Fahrzeuge (Erstzulassung ab 01.01.2006) Januar oder Februar 2018 oder auch noch später ausweist, die Hauptuntersuchung auf Dezember 2017 vorzuziehen.

Das hat den Vorteil, dass

  1. die Preise von 2017 bleiben unverändert.
  2. die Untersuchung der Abgase erfolgt noch nach dem alten Verfahren und erfolgt ohne Motorbelastung, vorausgesetzt es werden alle abgasrelevanten Codes fehlerfrei ausgelesen.

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