Neue Mangeleinstufung

Mit Wirkung vom 20. Mai 2018 tritt eine neue Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach
§ 29 (HU-Richtlinie) in Kraft .

In dieser Richtlinie ist ein Mangelkatalog enthalten, der die vorgegebene
Einstufung bei festgestellten Mängeln in die einzelnen Mangelklassen klassifiziert. Die Anwendung des Mangelkatalogs ist für die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer sowie Prüfingenieuren der verschiedenen Prüforganisationen zwingend.

Neu ist, dass es mit der Anwendung des Mangelkatalogs fünf statt vier verschiedene Mangeleinstufungen geben wird.

OM – ohne festgestellte Mängel

GM – Geringe Mängel

EM – erhebliche Mängel

VM – gefährliche Mängel ( neu ! )

VU – verkehrsunsicher

VM ( gefährliche Mängel bzw. verkehrsgefährde Mängel ) sind Mängel, die zu einer direkten und unmittelbaren Verkehrsgefährdung führen können, aber noch keine unmittelbare Untersagung des Fahrzeugbetriebes auf öffentlichen Straßen nach sich ziehen.

Nach Mangelkatalog z. B. – unwirksamer Bremskraftverstärker
– alle Bremsleuchten ohne Funktion
– Reifen: zu geringe Profiltiefe mit sichtbarem Gewebe

Für EM, VM und VU erfolgt keine Zuteilung der Plakette und es muss eine Wiedervorführung des Fahrzeuges bis spätestens nach Ablauf eines Monats vom Tag der Durchführung der HU nach der HU erfolgen.

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