Oldtimer

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„Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln – ein Auto braucht Liebe.“

Walter Röhrl

Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer

Sie benötigen ein Gutachten zum Marktwert  Ihres Oldtimers? Wir erstellen Ihnen eine Oldtimerbewertung mit Nutzung der GTÜ Oldtimerdatenbank und  der GTÜ- Marktwertanalyse. Diese Gutachten nach dem System der GTÜ sind von den Versicherern anerkannt.

 Terminanfrage für Oldtimergutachten

Die Einstufung eines Kraftfahrzeuges als Oldtimer hat den Vorteil, dass der Gesetzgeber die Fahrzeuggruppe nicht nach Hubraum bzw. Nutzlast und zulässigen Gesamtgewicht besteuert.

Es wird ein Pauschalsteuersatz erhoben, der zur Zeit bei Krafträdern 46,02 €

und alle übrigen Kraftfahrzeuge 191,73 € beträgt.

Seit dem 01. März 2007 bieten wir Ihnen für Ihr Kraftfahrzeug die Einstufung als Oldtimer an, wenn Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Das Fahrzeug muss nachweislich, vor mehr als 30 Jahren hergestellt worden sein bzw. erstmals in den Verkehr gekommen sein. Neben dem Erstzulassungsdatum, sind auch Produktionsnachweise des Herstellers zur Nachweispflicht geeignet. Die Nachweispflicht über das Fahrzeugalter obliegt dem Fahrzeughalter.

Die Oldtimer – Einstufung dient zur Pflege und Erhaltung des kraftfahrttechnischen Kulturgutes, d.h. das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden.

weitere Informationen unter GTÜ-Oldtimerservice

Nutzen Sie bequem unser Formular, um eine Terminanfrage für ein Oldtimergutachten zu stellen –
oder rufen Sie uns an: 0 30-6 571 107.