Teilegutachten


Sie sind Hersteller von Fahrzeugteilen in Kleinserie oder Serie und benötigen für den Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau dieser Teile ein Gutachten – ein sogenanntes Teilegutachten entsprechend § 19 Abs. Nr. 4 der STVZO.

Als Inhaber eines Teilgutachtens müssen sie ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dieser Nachweis ist mit einer gültigen Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001 oder einer Verifizierungsurkunde möglich.

Wir beraten sie über notwendigen Prüfungen entsprechend der aktuellen Vorschriften und Richtlinien und erstellen das Teilegutachten.